AGBs

§ 1 Fotowettbewerb

(1) Der Fotowettbewerb wird von der Stadtverwaltung Markneukirchen in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartnern) durchgeführt.

(2) Ein Teilnehmer nimmt am Fotowettbewerb teil, indem er sich auf fotowettbewerb.shvt.de registriert und die Bilder als digitale Bilddatei über das Internetportal www.fotowettbewerb.shvt.de einreicht. Die Teilnahme hat innerhalb der im Fotowettbewerb genannten Frist zu erfolgen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit insbesondere seiner E-Mail- und/ oder Telefonnummer selbst verantwortlich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang.

§ 2 Teilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle.

(2) Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andererseits kann ein Ausschluss gemäß § 3 (3) erfolgen.

§ 3 Ausschluss vom Fotowettbewerb

(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Stadtverwaltung Markneukirchen das Recht vor, Personen vom Fotowettbewerb auszuschließen.

(2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(3) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Jeder Teilnehmer kann gemäß der im jeweiligen Fotowettbewerb definierten Anzahl von Bildern teilnehmen. Jedes Bild muss per Online-Formular über das Internetportal www.fotowettbererb.shvt.de in digitalem JPEG-Format eingereicht werden. Die Pflichtangaben des Online-Formulars müssen vollständig ausgefüllt werden. Die Teilnehmer müssen die Teilnahmebedingungen gelesen haben und akzeptieren. 

(2) Ihr Bild muss mindestens 1920 Pixel mal 1200 Pixel groß sein und im Format JPG hochgeladen werden.

(3) Die Teilnahme ist ausschließlich über das Online-Formular möglich. Anderweitig eingesandte Beiträge sind nicht zugelassen und werden nicht zurückgeschickt.

(4) Das eingereichte Bild wird beim Datei-Upload durch die für die Teilnahme erforderliche Benutzer-Registrierung mit den dabei gemachten Angaben – Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse, Bildname, kurze Bildbeschreibung, Telefonnummer, Anschrift und Datum des Uploads – versehen und auf diese Weise in einer speziellen Datenbank von www.fotowettberb.shvt.de gespeichert. Die Angaben werden in den entsprechenden Feldern des Formulars eingetragen. Die Teilnehmer erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten allein zu Zwecken dieses Fotowettbewerbs einverstanden.

(5) Die Gewinner werden von der Stadtverwaltung Markneukirchen schriftlich postalisch und/oder per E-Mail benachrichtigt. Außerdem findet im Rahmen des Stadtfestes Der Stadt Markneukirchen die Auslosung Live auf der Festbühne statt. Hierbei wird der oder die Gewinnerin ausgerufen. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. 

§ 5 Urheberrechte 

Der/die Teilnehmer/in versichert, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der/die Teilnehmerin wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmerin die Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs

Die Stadtverwaltung Markneukirchen behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Stadtverwaltung Markneukirchen insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die Stadtverwaltung Markneukirchen bzw. der Betreiber der Website Stinnes und Hannes Veranstaltungstechnik von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 7 Haftung

Stadtverwaltung Markneukirchen übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Bildern.

§ 8 Rechtseinräumung

(1) Jeder Teilnehmer räumt der Stadtverwaltung Markneukirchen, dem Betreiber der Internetseite Stinnes und Hannes Veranstaltungstechnik sowie den jeweiligen Kooperationspartnern des Wettbewerbs die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Bildern für den Wettbewerb, die Berichterstattung darüber (unabhängig davon in welchen Medien, also u. a. Print, Online und Social Media Portale wie z.B. Facebook), die Öffentlichkeitsarbeit des und für den Wettbewerb(s), Ausstellungsplakate, Einladungen, Ausstellungen, E-Cards sowie ggf. Kataloge und Bücher ein. Darüber hinaus räumt jeder Teilnehmer der Stadtverwaltung Markneukirchen sowie den jeweiligen Kooperationspartnern des Wettbewerbs die entsprechenden Rechte ein, das Bild für seine Online Portale und alle weiteren digitalen Produkte,  z.B. als Teaser oder Download für Dritte zu nutzen und bereitzustellen. Bei Personen unter 18 Jahren gilt das Einverständnis des Erziehungsberechtigten.

(2) Es besteht keine Prüfungspflicht der Stadtverwaltung Markneukirchen für die Beiträge der Nutzer/Verantwortlichkeit des Nutzers für die von ihm gelieferten Inhalte/Freistellung.

§ 9 Inhalte 

(1) Die im Rahmen des Fotowettbewerbs eingereichten Bilder dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Der Upload entsprechender Bilder kann den Ausschluss vom Fotowettbewerb gemäß § 3 dieser Teilnahmebedingungen nach sich ziehen.

(2) Die Stadtverwaltung Markneukirchen behält sich vor, hochgeladene Bilder vor oder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu löschen.

§ 10 Datenschutz

(1) Um am Fotowettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich auf www.fotowettbewerb.shvt.de zu registrieren und die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter fotowettbewerb@shvt.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier

(2) Die von den Einsendern eingereichten Daten werden bei einer Veröffentlichung der Bilder im Rahmen des Fotowettbewerbs (Berichterstattung hierüber, Preisverleihung etc.) an beteiligte Dritte weitergegeben, etwa an Zeitschriftenredaktionen oder Ausstellungsorganisatoren. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden. 

§ 11 Rechtsmittel
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.